Geänderte Zulassungsregeln zur Präsenzprüfung
Cait hat ja schon die Email bezüglich der Prüfungsordnung erwähnt. Die hab ich natürlich auch bekommen. Die Regelung zur Zulassungsvoraussetzung zur Präsenzabschlussprüfung hat sich geändert.
In der bisherigen Regelung müssen zu jedem Kurs eines Moduls sowohl der Online-Abschlusstest als auch die Online-Abschlussklausur bestanden sein. Dabei bestehen die Module meistens aus ein oder zwei Kursen. Grundlagen der Informatik 1 besteht aus zwei Kursen, d.h. es sind zwei Online-Abschlusstests und zwei Online-Abschlussklausuren zu bestehen. Wobei es auch eine Wiederholungsregelung bei nichtbestehen gibt.
Bei der neuen Regelung reicht das Bestehen der Online-Abschlusstests zur Zulassung zur Präsenzprüfung aus. Die Online-Abschlussklausur kann aber auf freiwilliger Basis weiterhin abgelegt werden, um Bonuspunkte zu sammeln. Allerdings gibt es jetzt keine Wiederholungsmöglichkeit dafür mehr.
Das heißt, die Bonuspunkteregelung bleibt wie gehabt.
Für den kommenden Klausur-Termin Anfang März gilt als Übergangsregelung, dass jeder Prüfling die Wahl hat, sich noch nach der alten oder schon nach der neuen Ordnung prüfen zu lassen (was bei Prüfungsanmeldung anzugeben ist).
Begründet wird diese Umstellung als Vereinfachungsmaßnahme sowohl für Studierende (Terminprobleme) als auch für die mit den Korrekturen zuständigen Tutoren (Vermeidung von gehäuften Korrekturen auf den letzten Drücker). Der strikte Abgabetermin (diesmal 22. Februar) soll außerdem Klarheit für alle Seiten schaffen.
Ich begrüße die neue Regelung auf jeden Fall. Ich gehöre selbst zu den Auf-den-letzten-Drücker-Kandidaten. Allein aus terminlichen Gründen hätte ich beim letzten Mal gar keine Zeit mehr für eine Wiederholung der Online-Abschlussklausuren gehabt, wenn es nötig gewesen wäre. Ich denke, dass aber jeder – alleine schon wegen der Bonuspunkte – die Online-Abschlussklausur zumindest versuchen wird.
Ich hab mich daher auch gleich für die neue Regelung angemeldet.
(Ich hoffe zwar, dass ich die prüfungstechnischen Sachverhalte richtig wiedergegeben habe, aber alle Angaben erfolgen natürlich ohne Gewähr. Im Zweifel sollte man sich bitte direkt an W3L wenden.)