Nachtrag zur Zulassungsregelung
Es hat ein bisschen gedauert, bis mir dieser Sachverhalt so richtig bewusst wurde, aber die Neuregelung zur Zulassungsvoraussetzung zur Präsenzprüfung bei W3L schließt auch mit ein, dass die Bearbeitung der Einsendeaufgaben nun nicht mehr grundsätzlich verpflichtend ist. Diese sind zwar weiterhin Voraussetzung (jetzt 50% richtig statt vorher 70%) für die Online-Abschlussklausur; da diese aber nun nicht mehr obligatorisch ist, kann man theoretisch auch ganz ohne Einsendeaufgaben ein Modul abschließen.
Inwieweit dann auch praktisch von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, bleibt abzuwarten.
21. Februar 2008 um 13:52
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